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   OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18   

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OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18 (https://dejure.org/2019,14950)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.05.2019 - 2 B 308/18 (https://dejure.org/2019,14950)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 2 B 308/18 (https://dejure.org/2019,14950)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Ausweisungsgründe dürfen in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat.Dies erfordert, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zum früheren Ausländerrecht, wonach Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat(vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - vgl. auch Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 -, juris), auf das seit dem 1.1.2016 geltende Ausweisungsrecht übertragen(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris).

    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - jeweils zitiert nach juris) Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 -, juris) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall, denn dem Antragsteller war aufgrund der ausländerbehördlichen Verwarnung vom 26.4.2016 bekannt, dass im Fall einer erneuten Straffälligkeit sofortige Sanktionen des Antragsgegners eingeleitet werden.

  • VG Saarlouis, 16.10.2018 - 6 L 1070/18

    Verbrauch eines Ausweisungsinteresses

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2018 - 6 L 1070/18 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 16.10.2018 - 6 L 1070/18 - wies das Verwaltungsgericht den Antrag zurück.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zum früheren Ausländerrecht, wonach Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat(vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - vgl. auch Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 -, juris), auf das seit dem 1.1.2016 geltende Ausweisungsrecht übertragen(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Vielmehr haben Ausländerbehörde und Verwaltungsgerichte über das Vorliegen einer hinreichenden Gefahr neuer Verfehlungen eigenständig zu entscheiden.(vgl. BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris) Die im Rahmen der Strafaussetzung eingetretenen positiven Änderungen beim Antragsteller sind das Resultat des Legalbewährungsdrucks während der Bewährungsaufsicht.
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zum früheren Ausländerrecht, wonach Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat(vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 - vgl. auch Urteil vom 16.11.1999 - 1 C 11.99 -, juris), auf das seit dem 1.1.2016 geltende Ausweisungsrecht übertragen(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - jeweils zitiert nach juris) Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 -, juris) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall, denn dem Antragsteller war aufgrund der ausländerbehördlichen Verwarnung vom 26.4.2016 bekannt, dass im Fall einer erneuten Straffälligkeit sofortige Sanktionen des Antragsgegners eingeleitet werden.
  • OVG Saarland, 27.08.2014 - 2 D 282/14

    Ausweisung wegen wiederholter Straftaten; Ausweisungsschutz nach § 56 Abs. 1 Satz

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Denn einem Aufenthaltstitel steht die ihm auf seinen Verlängerungsantrag erteilte Fiktionsbescheinigung im Sinne von § 81 Abs. 4 AufenthG nicht gleich.(Beschluss des Senats vom 27.8.2014 - 2 D 282/14 - zu § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG (AufenthG 2000), juris) Entgegen der Auffassung des Antragstellers lässt sich dem § 55 Abs. 3 AufenthG n.F eine gegenteilige Entscheidung des Gesetzgebers nicht entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2017 - 18 A 2540/16

    Eintritt des "Verbrauchs" eines Ausweisungsgrundes als Ausprägung des Grundsatzes

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - jeweils zitiert nach juris) Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 -, juris) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall, denn dem Antragsteller war aufgrund der ausländerbehördlichen Verwarnung vom 26.4.2016 bekannt, dass im Fall einer erneuten Straffälligkeit sofortige Sanktionen des Antragsgegners eingeleitet werden.
  • OVG Bremen, 10.11.2017 - 1 LA 259/15

    Ausweisungsinteresse trotz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ausdrücklicher

    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Aus der Ableitung dieser Kriterien aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes folgt jedoch, dass die Ausländerbehörde einen ihr zurechenbaren Vertrauenstatbestand geschaffen haben muss, aufgrund dessen der Ausländer annehmen kann, ihm werde ein bestimmtes Verhalten im Rahmen einer Ausweisung nicht entgegenhalten; zudem muss ein hierauf gegründetes Vertrauen des Ausländers schützenswert sein.(vgl. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3.16 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 - OVG Bremen, Beschluss vom 10.11.2017 - 1 LA 259/15 - OVG NRW, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 - jeweils zitiert nach juris) Das kann etwa der Fall sein, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen in voller Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausweisung den weiteren Aufenthalt im Wege der vorbehaltlosen Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.1.2017 - 18 A 2540/16 -, juris) Hieran fehlt es im vorliegenden Fall, denn dem Antragsteller war aufgrund der ausländerbehördlichen Verwarnung vom 26.4.2016 bekannt, dass im Fall einer erneuten Straffälligkeit sofortige Sanktionen des Antragsgegners eingeleitet werden.
  • LG Braunschweig, 25.06.2014 - 4 KLs 22/14
    Auszug aus OVG Saarland, 13.05.2019 - 2 B 308/18
    Am 7.10.2014 wurde er vom Landgericht A-Stadt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen in 44 Fällen, hiervon in neun Fällen als Mitglied einer Bande handelnd, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, in fünf weiteren Fällen hiervon in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, in drei weiteren Fällen hiervon in Tateinheit mit Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt (Az.: 4 KLs 22/14; 11 Js 6/13 Staatsanwaltschaft A-Stadt).
  • VG Saarlouis, 26.01.2021 - 6 K 884/19

    Ausweisung eines aus Serbien stammenden Angehörigen der Volksgruppe der Roma

    BVerwG, Urteil vom 22.02.2017, 1 C 3.16, ZAR 2017, 459; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.05.2019, 2 B 308/18.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.05.2019, 2 B 308/18, sowie Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.03.2019, 10 ZB 18.2388, zitiert nach juris.

  • VG Köln, 02.07.2019 - 12 K 1082/19
    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 2 B 308/18 -, Rn. 29; BayVGH, Beschluss vom 3. April 2019 - 10 C 18.2425 -, Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 7 A 10866/18 -, Rn. 2, Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 7 A 1041/17 -, Rn. 75; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 1 Bf 72/17.Z -, Rn. 21; OVG BB, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 -, Rn. 36, alle juris.
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Kommentarliteratur genügt für das Tatbestandsmerkmal des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nicht, dass der Ausländer rechtzeitig die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragt hat und diese infolgedessen gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG als fortbestehend gilt (vgl. OVG Saarl., Beschl. vom 13.05.2019 - 2 B 308/18 -, juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. vom 03.04.2019 - 10 C 18.2425 -, juris Rn. 10; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. vom 23.10.2018 - 7 A 10866/18 -, juris Rn. 29; Neidhardt in HTK-AuslR, Stand 03.02.2022, § 55 AufenthG zu Abs. 1 Nr. 2 Rn. 5; Fleuß in BeckOK AuslR, Stand 01.01.2023, AufenthG § 55 Rn. 21; Bauer in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Auflage 2020, § 55 Rn. 6).
  • VG Köln, 07.07.2021 - 12 K 5551/20
    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13. Mai 2019 - 2 B 308/18 -, Rn. 29; BayVGH, Beschluss vom 3. April 2019 - 10 C 18.2425 -, Rn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 7 A 10866/18 -, Rn. 2, Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2018 - 7 A 1041/17 -, Rn. 75; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 1 Bf 72/17.Z -, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Februar 2018 - OVG 3 B 11.16 -, Rn. 36, alle juris.
  • VG Saarlouis, 03.02.2022 - 6 K 1716/19

    Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland wegen erheblicher Straffälligkeiten

    BVerwG, Urteil vom 22.07.2017, 1 C 3.16, ZAR 217, 459; ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.05.2019, 2 B 308/18.
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